Informationen zum Sprachnachweis
Informationen zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug
(Zertifikat A 1)
Wer aus dem Ausland zu seinem Ehemann oder seiner Ehefrau nach Deutschland ziehen möchte, muss vor der Ausreise aus dem Heimatland einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Nur dann erhält sie/er eine Aufenthaltserlaubnis, mit der sie/er nach Deutschland einreisen darf.
Die Deutsche Bundesregierung hat die gesetzlichen Grundlagen für das Visumverfahren beim Ehegattennachzug geändert. Im Rahmen des Ehegattennachzuges muss der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse erbracht werden. Dieser kann zum Beispiel durch eine Sprachprüfung auf dem Niveau A1 erbracht werden.
Die Deutschprüfungen entsprechen den Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER): von A1 für Anfänger bis C2 für das höchste sprachliche Niveau.
A1 des GeR (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
A1 ist die erste Niveaustufe auf der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Dieser beschreibt, welche sprachlichen Handlungen im Sprechen, Schreiben und Verstehen einer Sprache eine Person auf einer bestimmten Niveaustufe ausführen kann. Die Prüfung entspricht der ersten Stufe, der elementaren Sprachverwendung (A1). Das Zertifikat dient nachziehenden Ehegatten als Nachweis der Deutschkenntnisse, die sie für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis benötigen.