DEUTSCH FÜR THAILÄNDER
Deutsch für Thai
Der Deutsch-Sprachkurs auf Thai

Informationen zum Sprachnachweis







Informationen zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug
(Zertifikat A 1)

                                                                                    
 
 

Wer aus dem Ausland zu seinem Ehemann oder seiner Ehefrau nach Deutschland ziehen möchte, muss vor der Ausreise aus dem Heimatland einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Nur dann erhält sie/er eine Aufenthaltserlaubnis, mit der sie/er nach Deutschland einreisen darf.


Die Deutsche Bundesregierung hat die gesetzlichen Grundlagen für das Visumverfahren beim Ehegattennachzug geändert. Im Rahmen des Ehegattennachzuges muss der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse erbracht werden. Dieser kann zum Beispiel durch eine Sprachprüfung auf dem Niveau A1 erbracht werden.
Die Deutschprüfungen entsprechen den Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER): von A1 für Anfänger bis C2 für das höchste sprachliche Niveau.

A1 des GeR (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen)

A1 ist die erste Niveaustufe auf der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Dieser beschreibt, welche sprachlichen Handlungen im Sprechen, Schreiben und Verstehen einer Sprache eine Person auf einer bestimmten Niveaustufe ausführen kann. Die Prüfung  entspricht der ersten Stufe, der elementaren Sprachverwendung (A1). Das Zertifikat dient nachziehenden Ehegatten als Nachweis der Deutschkenntnisse, die sie für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis benötigen.

 


Elementare Sprachverwendung
A1 A2
Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z.B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.



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